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Katharina Mosel

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Aktuelle Seite: Startseite / Notizen / Im Homeoffice

Im Homeoffice

9. April 2020 By Katharina Mosel Kommentar verfassen

Letzte Woche traf ich auf der Straße vor meinem Büro einen Nachbarn. Er ist Inhaber eines kleinen Ladengeschäfts in der Nähe. Wir unterhielten uns, natürlich in gebührendem Abstand, über die derzeitige Situation. Sein Laden war geschlossen. Er ging davon aus, dass auch bei uns im Anwaltsbüro nicht mehr gearbeitet werden würde. Sein Erstaunen war groß, als ich ihm erzählte, dass wir nicht schließen dürfen. Wir benötigen, wenn wir eine Woche der Anwaltstätigkeit nicht nachgehen können, einen Vertreter.
Bereits am 13. März beschrieb der Geschäftsführer unserer aufsichtsführenden Rechtsanwaltskammer in einem Gastbeitrag detailliert, woran Rechtsanwälte in der Krise denken müssen. Das reicht von einer Vertretungsregelung, dem Zugriff auf die Anwaltssoftware von außen, der Regelung, wer die Post abholt, wenn man selbst nicht in der Lage dazu ist, die Gewährleistung einer gesicherten Kommunikation, die die Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheit sicherstellt bis hin zum jederzeitigen Zugriff auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und vielem mehr. Es wurde darauf hingewiesen, dass man berufsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat, wenn man sich nicht entsprechend vorbereitet. Von der Haftung ganz zu schweigen. So weit, so richtig.

Mit anderen Worten: So lange man nicht tot unter dem Schreibtisch liegt, muss alles bis ins Kleinste laufen.

Das Erste, was nicht lief, war übrigens das beA, das mehrere Tage gestört war. Faxen war, jedenfalls zum Amts- und Landgericht Köln, ein Problem. Die Schreiben gingen nicht durch. Telefonisch jemand zu erreichen, gleicht nach wie vor einem Glücksspiel. Aus guten Gründen wurde die Poststelle des Gerichts in Köln geschlossen, man muss inzwischen die Post oder den Außenbriefkasten am Gebäude nutzen. Wir selbst erhalten nahezu keine Post mehr von unserem Heimatgericht. Ich mag mir derzeit nicht ausmalen, was sich da gerade alles aufstaut.
Unser Büro arbeitet glücklicherweise schon länger mit der elektronischen Akte und auch mit beA (wenn es denn funktioniert). So weit, so gut. Eine kleine Herausforderung war es, die notwendigen Systeme auf den Laptops zu installieren, bzw. dort zu aktivieren. Die Challenge war, unseren ITler, der sich naturgemäß im Dauerstress befindet (schließlich sind wir nicht die einzigen Kunden), zu erreichen. Das gelang irgendwann und nach einigen Tests und vielem Hin und Her, läuft es inzwischen.

Meine Kollegin und ich teilen uns die Arbeitswoche zwischen Kanzlei und Zuhause auf, wir begegnen uns nicht mehr persönlich. Eine Mitarbeiterin kommt an einem Tag in der Woche ins Büro und arbeitet dort alleine, die andere erscheint an den restlichen Tagen.
Beratungen absolvieren wir derzeit nur telefonisch oder per Videokonferenz. Das klappt überraschend gut. Wir haben auch durchaus zu tun: Testamentsberatungen und Erbauseinandersetzungen finden trotz Corona statt. Scheidungsanträge können gestellt werden. Außerdem gibt es Beratungsbedarf im Hinblick auf den Unterhalt. Sei es im sogenannten Elternunterhalt, sei es, weil Mandanten aufgrund von Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes den Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Ich persönlich habe übrigens noch keinen Vorteil des Homeoffice für mich entdeckt. Die VPN-Verbindung ist langsam, der Stuhl ist unbequem (jedenfalls, wenn man den ganzen Tag darauf sitzt) und mein Schreibtisch hier zu klein. Abgesehen davon war ich nie ein Fan davon, Arbeit mit nach Hause zu nehmen. Es stapeln sich nun ein paar Fachbücher auf dem Boden, dicht neben einem kleinen Aktenberg. Trotz elektronischer Akte muss ich nämlich komplizierte Vorgänge in Papierform lesen.

Na ja, einen winzigen Vorteil gibt es vielleicht doch. Wie schon während der Examenszeiten bin ich ausgesprochen gut darin, zunächst vermeintlich wichtige Dinge zu Hause zu erledigen, bevor ich mich in die juristische Arbeit stürze. Der Haushalt ist also bestens in Schuss. Trotzdem muss man nicht gleich am ersten Tag im Homeoffice die Fenster putzen.

Kategorie: Die Woche der Anwältin, Notizen Stichworte: Anwältin und Autorin, anwaltsleben, Corona Pandemie, die Woche der Anwältin, Familienanwältin Köln, Homeoffice, Justitia und andere Katastrophen, Paragrafen und Prosecco, Rechtsanwältin, Veränderung

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Deutsche Familiengerichte wenden auch ausländisch Deutsche Familiengerichte wenden auch ausländisches Recht an. Lassen sich zum Beispiel zwei iranische Staatsangehörige in Deutschland scheiden, wird iranisches Recht angewendet.  Das kommt schon ab und zu in unserer Kanzlei vor.  Nach iranischem Recht kann der Mann sich scheiden lassen, wenn er drei Mal die Worte "talaq" ausspricht. Zu deutsch "Ich verstoße dich". Das Ganze in Anwesenheit von zwei männlichen Zeugen.  Etwas, was der eine oder andere trennungswillige Deutsche sicherlich nicht so schlecht findet. Geht nach deutschem Recht aber gar nicht. Ist klar oder? Das hat etwas mit dem ordre public zu tun. Das bedeutet, dass Gerichte nicht gegen grundsätzliche inländische Wertvorstellungen verstoßen dürfen. Dazu gehört nun mal, dass man die Ehefrau nicht durch das dreimalige Aussprechen eines Wortes verstoßen kann.  Etwas anderes gilt, wenn die Ehefrau ausdrücklich damit einverstanden ist. Dann führt die talaq-Scheidung nicht zu ihrer Benachteiligung. Wir hatten vor Jahren in unserem Büro mal den Fall, wo der von uns vertretene Ehemann im Gerichtssaal drei Mal "talaq" in Gegenwart der Frau ausgesprochen hat. Dem Mann war das sehr peinlich. Da die Richterin weiblichen Geschlechts war, mussten vom Flur noch männliche Zeugen requiriert werden. So kanns gehen.
Bei einer Trennung kann man sich prinzipiell um al Bei einer Trennung kann man sich prinzipiell um alles streiten. Wenn ich Menschen in einem ersten Gespräch berate, komme ich neben vielen anderen Dingen, die zu beachten sind, auch kurz auf den sogenannten Hausrat zu sprechen.  Die Betonung liegt auf kurz. Mein Lieblingssatz in diesem Zusammenhang lautet: Es kostet mehr Geld, sich um das Sofa zu streiten, als sich in neues Teil zu kaufen. So weit, so gut.  Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. In meiner Anwältinnenkarriere kam es wenige Male vor (die anderen habe ich vermutlich erfolgreich abgeschreckt), dass ich mich für Mandanten um den Hausrat gestritten habe. Und bitte nicht annehmen, dass es dabei um die Luxusausführung der Kaffeemaschine oder den Familienporsche ging. Nein, ich erinnere mich an eine erbitterte Auseinandersetzung um Gartenzwerge (so etwas bleibt natürlich im Gedächtnis!) und um einen Streit wegen Küchenzubehör. Wie immer ging es ums Prinzip. Also darum, auf keinen Fall nachzugeben.  Dem Familiengericht ist es übrigens in aller Regel völlig gleichgültig, wer das Sofa oder den Fernseher bekommt. Bei den Gartenzwergen haben wir schließlich gelost.  Könnt ihr nachvollziehen, dass man sich über vermeintlich geringwertige Sachen so in die Haare bekommen kann?
Als ich anfing zu schreiben, wollte ich mir selbst Als ich anfing zu schreiben, wollte ich mir selbst beweisen, dass ich es schaffe ein Buch zu veröffentlichen. Das hat mich motiviert, bis zum Ende dranzubleiben. 😄  Danach war ich angefixt vom Schreiben, der Möglichkeit, Figuren zu erfinden und mir Geschichten auszudenken. Für mich der ideale Weg, mich zu entspannen vom Anwältinnenleben. ✍️  Wenn ich mitten in einem Manuskript stecke, motiviert mich die Story, weiterzuschreiten. Ich will selbst wissen, wie es ausgeht, was passieren wird. Da ich so gut wie gar nicht plotte, ist das wie eine Wundertüte, die geöffnet werden will. Es ist faszinierend, die Bausteine zusammenzufügen und zu erleben, wie die Seitenzahl wächst. Das macht soviel Spaß, da muss ich mich nicht besonders motivieren. 😍  Wenn das Manuskript geschrieben ist und die Überarbeitungsphase beginnt, denke ich an das fertige Produkt. Das treibt mich an, da das wiederholte Lesen des Geschriebenen nicht zu meinen Highlights gehört. Hier hilft es mir, an meine Leserinnen zu denken, die auf das Buch (hoffentlich) warten. An die positiven Rezensionen und das tolle Gefühl, dass eigene Buch in Händen zu halten. Mehr Motivation geht nicht.❤️  Das war ein kleiner Einblick in mein #autorinnenleben und die Antwort auf das Thema des heutigen #autor_innensonntag. Danke @justine_thereadingmermaid 😘  Was motiviert euch?
Ab und zu empfehle ich Mandanten, den Kontakt zu e Ab und zu empfehle ich Mandanten, den Kontakt zu einem Detektivbüro aufzunehmen. Klingt aufregender, als es in Wirklichkeit ist. Es geht dabei meistens um Unterhalt.  Ein Szenario ist, dass derjenige, der z.B. Kindesunterhalt zahlen muss, behauptet, dass er arbeitslos sei und/oder krank. Wenn gleichzeitig auf Facebook gepostet wird, welche teuren Urlaube man sich leistet, ist Misstrauen angesagt (Ich finde ja, dass man inzwischen die wichtigsten Infos über die sozialen Medien erhält). Ein Detektiv kann aber auch helfen, Schwarzarbeit und damit Einkünfte herauszufinden. Das Problem ist, dass Detektive natürlich nicht umsonst arbeiten.  Ob man die Kosten hinterher vom schwarzarbeitenden Unterhaltsschuldner erstattet bekommt, steht in den Sternen.  Wenn jemand in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner lebt, muss normalerweise kein Unterhalt mehr gezahlt werden. Nicht ungewöhnlich, dass derjenige, der Unterhalt bekommt, versucht, das Zusammenleben zu verschleiern.  Kein Klingelschild an der Tür und am Briefkasten z.B. Oder zwei nebeneinanderliegende Wohnungen mit einem Durchbruch. Alles schon erlebt. Auch da hilft es ab und zu, durch die Einschaltung eines Detektivbüros die Wahrheit herausfinden zu lassen. Kann dem Zahlenden viel Geld ersparen.  Diese Probleme hat Mona aus "Vier mal Frau" nicht. Lars zahlt freiwillig. Abgesehen davon, hätte Mona nie einen Detektiv auf ihn angesetzt. Höchstens, wenn Julia sie dazu überredet hätte.
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