Eigentlich ist ein Scheidungstermin kein fröhliches Erlebnis. Eigentlich. Wie immer gibt es Ausnahmen:
Eine Mandantin fragte ein paar Tage vor ihrem Scheidungstermin, ob es o.k. wäre, wenn sie ein paar Freundinnen mitbringen würde. Als ich nachfragte, ob diese zu ihrer moralischen Unterstützung mitkommen sollten, schaute sie mich völlig überrascht an. „Frau Anwältin, wir wollen die Scheidung sofort mit Prosecco feiern. Die Mädels bringen eine Flasche und Gläser mit, mögen Sie lieber trockenen oder lieblichen?“
Einen ganz kurzen Moment war ich zugegebenermaßen sprachlos. Dann musste ich ihr erst einmal erklären, dass es beim Familiengericht nicht so zugeht wie in den Fernsehgerichtshows. Die Freundinnen dürfen bei der Verhandlung nicht hinten im Gerichtssaal sitzen und klatschen, Familiensachen sind nämlich nicht öffentlich. Auch das Trinken von Alkohol auf dem Gerichtsflur macht sich nicht so gut, das gilt nicht nur für die Anwältin.
Gefeiert wurde natürlich trotzdem. Die Mandantin wurde nach dem erfolgreichen Termin von ihren Freundinnen bejubelt, den Prosecco gab es an der frischen Luft vor dem Gericht
Schreibe einen Kommentar