In zwei meiner Romane habe ich das Thema „Testament“ eingebaut, beziehungsweise über die Auswirkungen eines nicht vorhandenen Testaments erzählt. Ich kann halt auch beim Schreiben die Anwältin nicht verleugnen.
Frau Uhl, eine Figur aus meinem zweiten Paragrafen-und-Prosecco Roman, ist eine ältere Dame, die über zwanzig Jahre mit ihrem Lebensgefährten zusammengelebt hat. Als er stirbt, muss sie innerhalb von wenigen Wochen aus der Wohnung ausziehen, weil die der Sohn des Verstorbenen geerbt hat. Von seinen Sachen darf sie nichts behalten. Der Sohn ist der Alleinerbe, weil es kein Testament gibt.
Zoey aus „Konfetti im Winter“ ergeht es nicht viel anders. Im Unterschied zu Frau Uhl ist sie wirtschaftlich besser aufgestellt und noch nicht so alt.
Tatsächlich kommt es häufiger bei mir in der Praxis vor, dass mir die Lebensgefährten von verstorbenen Menschen gegenübersitzen und es nicht fassen können, dass sie praktisch innerhalb von kürzester Zeit ihr Heim aufgeben müssen, weil sie nicht verheiratet waren und der Partner nicht vorgesorgt hat. Es waren bei mir übrigens immer Frauen, den umgekehrten Fall habe ich bis jetzt noch nicht erlebt. Ich erinnere mich an eine alte Dame, deren Lebensgefährte kein Testament errichtet hatte. Sie war gezwungen, das Haus zu verlassen, in dem sie über viele Jahre gelebt hatte. Neben der Trauer um den geliebten Menschen kam innerhalb von wenigen Tagen auch noch eine existentiell bedrohliche Situation hinzu. Da bricht für den einen oder anderen tatsächlich eine ganze Welt zusammen.
Neulich schrieb mir eine Leserin, dass die derzeitige Situation verfassungswidrig sei. Sie hatte ihren Lebensgefährten verloren, das Vermögen ging an seine Kinder. Ich teile diese Meinung nicht. Wenn es keine sogenannte letztwillige Verfügung gibt, erben Blutsverwandte in einer bestimmten Reihenfolge, zusammen mit einem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Will ich von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, muss ich mich kümmern.
Ich muss nicht zwingend zum Notar gehen, um mein Testament zu machen. Ich kann das selbst handschriftlich tun. Das ist genauso wirksam wie ein notarielles Testament. Kann man nicht oft genug sagen! Und wer es lieber noch einmal hören möchte:
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