Der Begriff „Rosenkrieg“ stammt vermutlich aus dem 15. Jahrhundert Englands. Damals stritten sich die beiden Adelsfamilien York und Lancaster um den englischen Thron, führten sogar Kriege untereinander. In den Familienwappen fand sich jeweils eine Rose (im Hause York eine weiße, im Hause Lancaster eine rote Rose), der Krieg wurde daher „Rosenkrieg“ genannt und ging so in die Geschichte ein.
Heutzutage sprechen wir von einem „Rosenkrieg“, wenn sich Paare erbittert streiten. Für mich als Familienanwältin sind das die aufreibensten Fälle, tatsächlich auch die, die einem die Arbeit manchmal verleiden können. Das Wort „Rose“ verschleiert aus meiner Sicht, dass es häufig bei derartigen Streitigkeiten darum geht, den jeweils anderen existentiell zu vernichten. Wahrlich kein Zuckerschlecken und nicht rosig.
In der Praxis zeigt sich das daran, dass eine Kommunikation zwischen dem ehemaligen Paar nicht mehr möglich ist, d.h., dass beide nicht mehr in der Lage sind, auch nur die einfachsten Dinge untereinander zu klären. Absprachen können, wenn überhaupt, nur unter Mithilfe von Dritten getroffen wurden. Einigungen werden oftmals wieder zurückgenommen. Jede noch so kleine justiziable Kleinigkeit wird zum Gericht getragen, koste es, was es wolle. Der Aktenschrank füllt sich mit Akten zu einem Namen, weil es die unterschiedlichsten Gerichtsverfahren gibt. Man braucht Fingerspitzengefühl und ab und zu auch sehr klare Worte, um nicht alles mitzumachen, was der Mandant oder die Mandantin möchte.
Man kann sich beispielsweise über den Umgang mit den Kindern streiten, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, darum, wer an welchem Weihnachtstag die Kinder bei sich haben soll, wer darüber bestimmt, ob die Kinder geimpft oder getauft werden, wann sie mit wem wohin in den Urlaub fahren dürfen, auf welche Schule oder in welchen Kindergarten sie gehen sollen und so weiter. Leider wird nicht immer auf die Kinder geachtet, denen es häufig egal ist, wann sie wo Weihnachten feiern. Sie möchten, dass ihre Eltern sich abstimmen und vertragen. Sie wollen nicht mit Details behelligt werden. Es ist ihnen meistens auch egal, ob sie sechs oder sieben Tage in zwei Wochen mit einem Elternteil verbringen. Hauptsache, sie können in Ruhe Kind sein und beide Elternteile lieb haben. Nicht missverstehen: Wenn einem Elternteil ein Kind entzogen wird, muss man sich dagegen wehren.
Nach meiner Erfahrung resultiert ein solcher „Rosenkrieg“ häufig daraus, dass der andere Teil einem noch längst nicht gleichgültig geworden ist, eher im Gegenteil. Man versucht alles, um ihm zu schaden, koste es was es wolle. Lieber einen Kontakt im negativen Sinne als gar keinen Kontakt. Da wird um Küchenzubehör und CDs gestritten, etwas, was man ohne Probleme kaufen könnte. Oder um irgendeinen anderen Gegenstand, der einem selbst gar nicht wichtig ist, Hauptsache, man ärgert den anderen. Irgendwann ist man in einer derartigen Abwärtsspirale drin, aus der man allein nicht mehr hinausfindet. Die Hoffnung, dass ein Gericht helfen kann, erfüllt sich auch nicht. Ein Gericht entscheidet über konkrete Sachverhalte in Einzelfällen, löst aber nicht das Problem. Etwas, was die Beteiligten zumeist erst sehr spät realisieren, wenn überhaupt.
Wenn Paarkonflikte so hoch eskaliert sind, hilft auch eine Mediation nicht mehr. Manchmal hilft einfach nur das Vergehen von Zeit und eine psychologische Unterstützung der betroffenen Partei. Und Trost.
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