Ich erinnere mich noch an meine Vereidigung. Ja, tatsächlich wird man erst Anwältin, wenn man einen Eid auf die verfassungsmäßige Ordnung geschworen hat. Die Vereidigung ist bei mir über 27 Jahre her und fand in einem eher trostlosen Gerichtsaal im Kölner Landgericht statt. Heutzutage werden die Anwälte in den Räumen der Rechtsanwaltskammer vereidigt: Sehr viel schöner, hinterher gibt es sogar etwas zu trinken und Häppchen. Von einem derartigen Luxus konnten wir damals nur träumen. Na ja. Ich weiß noch, dass wir zu viert waren, drei junge Männer im Anzug und ich im Kostüm. Feierlich halt. Nachdem wir alle auf die Verfassung geschworen hatten, sagte einer der Männer im Brustton der Überzeugung beim Herausgehen: Hier komme ich ab jetzt immer hin, um mir meine Siege abzuholen.
Wow, habe ich damals gedacht, was für eine Ansage. Dass ich so geflashed war, erkennt man daran, dass ich mich nach so vielen Jahren immer noch an die Bemerkung erinnere. Heute weiß ich natürlich, dass die Bemerkung des jungen Kollegen nicht gerade von besonderer Intelligenz, dafür aber von überbordendem Selbstbewusstsein zeugte. Ob man ein Verfahren gewinnt oder verliert, hängt nicht immer vom Geschick des Anwalts ab, da spielen viele andere Faktoren eine Rolle, manchmal hat man auch einfach nur Glück. Jeder erfahrene Anwalt weiß das.
Ich mache Fehler. Auch als Anwältin. Und erst recht als Autorin. Ich glaube, ich habe nahezu alles falsch gemacht. Gebe allerdings zu, dass ich das als Autorin ein wenig entspannter sehe, als in der Anwältinnenrolle. Dort ist die Haftung einfach größer.
Okay ein paar Fehler, die ihr nicht unbedingt machen müsst, solltet ihr die Idee haben, ein Buch zu veröffentlichen: Es wäre clever mit der Werbung anzufangen, bevor man das Buch veröffentlicht, noch cleverer wäre es, bereits eine Community in den sozialen Netzwerken zu haben. Ja, man braucht einen Lektor, der zu einem passt und nein, ohne professionelles Cover geht es nicht. Und richtig gut ist es, wenn man den Buchsatz noch einmal überprüft, bevor man das Buch auf dem Verkaufsportal hochlädt. In meinem Keller lagern noch ein paar Exemplare von „Vier Mal Frau“, in denen bei einigen Worten im Text immer der erste Anfangsbuchstabe fehlt und nein, ich kann bis heute nicht erklären, wie das passieren konnte. Genau genommen weiß ich auch gar nicht, warum ich die noch aufhebe. Vermutlich als mahnendes Beispiel, wenn ich mal wieder etwas schnell erledigen möchte. Fall jemand von euch Interesse an einem reduzierten Mängelexemplar haben sollte …
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