gibt es bei uns im Büro immer viel zu tun. Das mag damit zusammenhängen, dass viele Menschen sich bestimmte Vorsätze gesetzt haben, die sie dringend noch in diesem Jahr abarbeiten möchten. Ich kann gut verstehen, dass man – wenn man sich von seinem Ehepartner getrennt hat – nach Möglichkeit auch zügig geschieden werden will. Man braucht aber in der Regel ein Trennungsjahr und selbst, wenn das zum Ende des Jahres abgelaufen sein sollte, gelingt eine Scheidung nicht in wenigen Wochen. Und schon gar nicht drei Wochen vor Weihnachten. Auch die Richter gehen in den Weihnachtsurlaub.
Ähnlich ist es bei der Beratung zu Testamenten. Die dunkle Jahreszeit mit den vielen Feiertagen führt offenbar bei dem einen oder anderen dazu, dass er sich Gedanken über seinen letzten Willen macht. So weit so sehr gut. Privatschriftliche Testamente, also Testamente, die man selbst per Hand schreibt, stellen kein Problem dar, sofern man über genügend Informationen verfügt und weiß, was man tut. Einfach mit der Hand den letzten Willen aufschreiben, datieren und unterschreiben. An dieser Stelle der kurze Hinweis: Privatschriftliche und notarielle Testamente sind beide gleichermaßen wirksam. Mit anderen Worten: Das mit der Hand geschriebene Testament ist genauso gültig, wie das notarielle Testament! Bei komplizierteren Sachverhalten mit Beratungsbedarf ist man allerdings wieder darauf angewiesen, dass man einen Termin bekommt. Nicht nur die Anwälte, auch die Notare haben übrigens am Jahresende Terminprobleme …
Was ich eigentlich sagen möchte: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geht das Leben auch in 2020 weiter und man muss sich nicht selbst unnötig Stress bereiten. Der Vorsatz kann auch in den Januar terminiert werden, sozusagen als erster Vorsatz für das neue Jahr 2020.
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