Seitdem ich angefangen habe Bücher zu schreiben, beschäftige ich mich mit Rezensionen. Okay, früher habe ich schon das eine oder andere Male im Feuilleton Rezensionen gelesen und bin dadurch auf Bücher aufmerksam geworden. Heute gilt das prinzipiell natürlich auch noch. Trotzdem kaufe ich die meisten Bücher in der Buchhandlung oder im Netz anhand von Empfehlungen, aufgrund des Klappentextes oder einem kurzen Hineinschnuppern in das Buch. Ich habe mein Augenmerk mehr auf Rezensionen gerichtet, weil ich inzwischen gelernt habe, wie wichtig Rezensionen für den Verkauf eines Buches sein können. Also bemühe ich mich bei meinen Lesern um Bewertungen zu meinen Büchern. Hierbei sei angemerkt, dass das Wort „Rezension“ den einen oder anderen Leser abschreckt, weil manchmal noch die Befürchtung besteht, dass man einen umfangreichen Text verfassen muss. Weit gefehlt. Ein oder zwei Zeilen sind völlig ausreichend und können das Herz der Autorin erfreuen.
Natürlich ist man als Autorin begeistert, wenn Leser die eigenen Bücher positiv bewerten. Klar ist, dass es nicht immer nur 5 Sternebewertungen geben kann, das wäre total unrealistisch. Schließlich haben wir alle unterschiedliche Geschmäcker. Und natürlich ärgere ich mich kurz über 2 Sternebewertungen (eine 1-Stern-Bewertung gab es bis jetzt noch nicht, ist aber vermutlich nur eine Frage der Zeit), wenn ich das Gefühl habe, dass nur aus Prinzip gemeckert wird. Das geht sicherlich vielen Autoren so. Anders ist es, wenn sachliche Kritik geäußert wird. Die hilft in der Regel die eigene Leistung zu verbessern.
Als Anwältin bin ich mit unserer Kanzlei bei Anwalt.de, wo man unser Büro bewerten kann. Ich gestehe, dass ich es anfangs sehr merkwürdig fand, dass man Anwaltsleistungen öffentlich bewerten soll. Schnell habe ich aber gelernt, dass man sich auch in einem eher konservativen Beruf nicht gegen Bewertungen sperren soll, zumal man sowieso keinen Einfluss darauf hat. Inzwischen suchen viele Menschen ihren Anwalt anhand von Bewertungen aus, diese sind also auch für uns nicht mehr ganz unwichtig.
Diese Woche nun erreichte unser Büro eine Bewertung, die mich ein wenig fassungslos zurückgelassen hat. Jemand bewertet unser Büro mit einem Stern, weil wir auf seine schriftliche Anfrage über das Anwaltsportal nicht sofort inhaltlich geantwortet, sondern stattdessen vorgeschlagen haben, dass man sich bitte vor Beantwortung der gestellten Frage mit unserem Büro in Verbindung setzen soll.
Das ist übrigens die einzige Bewertung, die ich in vielen Jahren kommentiert habe. Bei Rezensionen zu meinem Buch werde ich das vermutlich niemals tun.
Bei dieser Bewertung war mir aber wichtig, dem Anfragenden über das Bewertungsportal mitzuteilen, dass wir auch in diesen schnelllebigen Zeiten nicht sofort eine passende und richtige Antwort auf einen geschilderten Sachverhalt geben können. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass so etwas sehr schnell nach hinten losgehen kann, weil der Mensch verständlicherweise dazu neigt, Sachverhalte nur aus seiner Sicht zu schildern und gerne unliebsame Tatsachen verdrängt. Es ist für uns also immanent wichtig zunächst den gesamten Sachverhalt zu klären, bevor wir eine Antwort geben können. Eine Antwort, für die wir übrigens haften.
Das wollte ich in dieser Woche gerne loswerden. Und nachdem ich das nun geschildert habe, ärgere ich mich auch nicht mehr über die Bewertung. 🙂
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