Anwälte müssen ihre alten Akten für einen bestimmten Zeitraum aufheben, bei uns lagern diese Vorgänge im Keller. Ab und zu dürfen sie mal wieder ans Tageslicht, wenn der ehemalige Mandant uns noch einmal besucht und wir Informationen aus der vorherigen Angelegenheit benötigen. Am Anfang meiner beruflichen Karriere habe ich es mir nicht vorstellen können, dass man als Familienanwältin auch „Stammkunden“ haben kann. O.k., so dachte ich damals, man lässt sich einmal scheiden und damit hat sich die Sache erledigt. Weit gefehlt. Es kommt (zum Glück für die Anwältin) des Öfteren vor, dass ehemalige Mandanten unser Büro wieder aufsuchen, zum Beispiel, weil sich ihre Lebensumstände verändert haben und sie erneut rechtlichen Rat benötigen.
Und, es kommen inzwischen auch die Kinder von Mandanten, deren Scheidung ich vor Jahren durchgeführt habe. Manchmal ging es damals auch schon um die Kinder direkt, zum Beispiel bei einem Sorgerechtsstreit. Das ist für mich immer etwas zwiespältig, weil ich daran erkenne, wie alt ich inzwischen bin :-), anderseits freut es mich natürlich auch, wenn man sich an unser Büro erinnert.
Zurück zum Akten vernichten: Was mich immer wieder fasziniert ist, dass -sobald wir die Akten vernichtet haben – bei uns in der Regel nach 10 Jahren, sich zuverlässig immer wieder liebe Menschen melden, deren Unterlagen gerade geschreddert wurden. Ist das nicht merkwürdig?
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