Mal vorweg: Ich will niemandem die lang ersehnte Heirat madig machen. Ich feiere selbst in diesem Jahr meinen 30. Hochzeitstag und freue mich mit jedem, der glücklich verheiratet ist. Nahezu genauso lange, wie ich verheiratet bin, arbeite ich auch als Anwältin für Familienrecht. Da bleibt es auch nicht aus, dass ich schon das eine oder andere Paar in einem Scheidungsverfahren vertreten habe, was an einem besonderen Datum den Bund der Ehe geschlossen hat. Schnapszahlen sind halt sehr beliebt.
In meinem neuen Roman, der hoffentlich im Frühsommer erscheinen wird, geht es um eine Frau, die nach zwei gescheiterten Ehen die Nase voll von Beziehungen hat, sich nicht mehr traut. Ihr seht also, dass ich auch im Autorinnenleben nicht ganz von den Scheidungen wegkomme. Was ich aber eigentlich damit sagen will: Man heiratet, um ein Leben miteinander zu verbringen – nicht allen gelingt es aber, dieses hehre Ziel zu erreichen.
Ich habe mir vor sehr vielen Jahren in einem Interview mit der Zeitschrift „Brigitte“ gewünscht, dass in der Schule auch mal über die Rechte und Pflichten in einer Ehe gesprochen wird. Das denke ich immer noch. Ehrlich: Als Hochzeitspaar macht man sich Gedanken über die Gästeliste, die Location, die Kleidung und das Essen. Über das, was bei einer Eheschließung rechtlich passiert, denken die wenigsten nach. Das läuft eher nach dem kölschen Grundgesetz § 3: „Et hät noch immer jot jejange“. Wenn das stimmte, hätte ich nichts zu tun.
Es kann sehr hilfreich sein und einen vor bösen Enttäuschungen bewahren, vor einer Hochzeit einmal jemanden zu fragen, der sich mit den rechtlichen Folgen einer Trennung auskennt. Kleiner Werbeblock für die Familienanwältin. Mantramäßig wiederhole ich an dieser Stelle: Das ist nicht unromantisch!
Ich möchte nicht dazu aufrufen, in jedem Fall blindlings einen Ehevertrag abzuschließen. Immer wieder erstaunt es mich, was für einseitige Regelungen, nur zu Gunsten eines Partners, getroffen werden. Klärt man die Leute Jahre später über die unerwünschten Folgen der vertraglichen Regelung auf, ertönt unisono, dass man das niemals unterschrieben hätte, wäre man informiert gewesen. Tja nun. Oftmals vernebelt einem die rosarote Brille den Verstand.
Es ist im Nachhinein leider nicht zu reparieren, wenn ein Partner in die Ehe ein Haus einbringt, welches sich im Zuge der Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt im Wert verdoppelt. Da freut sich die ehemals bessere Hälfte beim Zugewinnausgleich, wenn die Hälfte der Wertsteigerung als Zugewinn gezahlt werden muss. Auch nicht oder nur sehr schwer zu reparieren ist der Fall, wo jemand auf den Ausgleich des Zugewinns hinsichtlich des betrieblichen Vermögens des selbstständigen Partners ohne Kompensation verzichtet, dem Partner den Haushalt führt, die Kinder erzieht und bei Scheidung als Folge des Vertrages am Zuwachs des Vermögens nicht beteiligt wird. Dumm gelaufen. Vor allem dann, wenn Lebensversicherungen und Wertpapiere immer nur für einen Partner angeschafft wurden. Ein drittes Beispiel: Bei nahezu jeder Unterhaltsstreitigkeit kommt irgendwann immer das Argument, dass man dem Partner ja schon von Anfang an gesagt habe, er solle gefälligst mehr arbeiten gehen. Es sei sein Problem, wenn er das nicht getan habe. Warum nun Unterhalt zahlen? Diese Auseinandersetzung ist nicht besonders prickelnd und kann sehr nervenaufreibend sein. Besonders, wenn es um die Frage geht, wie viel oder wenig man neben der Kinderbetreuung arbeiten muss.
Habe ich euch ein wenig nachdenklich gemacht? Hoffentlich. Ich finde ja, dass sich der Hochzeitssekt viel besser genießen lässt, wenn man sich zusammen mit dem Partner vorher auch über diese Dinge Gedanken gemacht hat. In diesem Sinne: Traut euch.
Leonie meint
Ach Gott, das ist irgendwie traurig;(
Leonie